ASPARTAM.de    Gesundheitsportal    

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Durch die Vielfalt der Angebote wie Aspartam, Xylit, Zucker, Stevia, etc... wird ein jeder Verbraucher für sich selbst entscheiden müssen, welches Produkt für ihn geeignet ist. Da die jeweiligen Quellen keine übereinstimmenden Ergebnisse liefern.
Wir geben hier in keinster Weise eine Empfehlung.
 

Aspartam

C14H18N2O5, welches auch als Canderel®, Nutra-Sweet®, Sanecta®, Equal®, Spoonfull®,  oder kurz E951 bekannt ist, ist ein sogenannter Zuckerersatzstoff. Die chemische Bezeichnung lautet "L-Aspartyl-L-Phenylalaninmethylester". Aspartam besitzt eine fast 200 mal höhere Süßkraft als Zucker.

Gegenüber anderen Süßungsmitteln, wie etwa Saccharin oder Cyclamat, besitzt Aspartam einen näheren Geschmack zu Zucker. Aspartam ist in mehr als 90 Ländern in weltweit mehreren tausenden Produkten enthalten.


Der seit Jahrzehnten umstrittene chemisch hergestellte Süßstoff Aspartam wird an sehr vielen Fundstellen im Internet, auf deutschen wie auch internationalen Seiten, als hochgradig gesundheitsschädlich, mit einer sehr langen Liste an Symptomen und Erkrankungen wie auch als Auslöser für Tumore, Krebs genannt.

Unter den Verfassern dieser Aussagen finden sich erstaunlich viele Wissenschaftler, Ärzte, renomierte Zeitungen, Fernsehsender und Fachpublikationen.
 

Der Chemikalie Aspartam werden viele Erkrankungen und Symptome angelastet wie:

    Allergien
    Angstzustände
    Arthritis
    Asthmathische Beeinträchtigungen
    Erschöpfungszustände und Müdigkeit
    Depressive Verstimmungen
    Durchblutungsstörungen
    Durchfall
    Einschränkung der Merkfähigkeit
    Gedächtnisverlust
    Gehirntumore
    Gelenkschmerzen
    Fettleibigkeit
    Gliederschmerzen
    Haarausfall
    Herzrythmusstörungen
    Bluthochdruck
    Beeinträchtigung des Gehörs
    Infektionskrankheiten
    Hautbeschwerden
    Entzündung
    Konzentrationsschwierigkeiten
    Kopfschmerzen
    Migräne
    Menstruationsbeschwerden
    Müdigkeit
    Muskelkrämpfe
    Panikzustände
    Phobien
    Schlafstörungen
    Schluckbeschwerden
    Schwindelanfälle
    Sehbeschwerden
    Sprachstörungen
    Tinnitus
    Übelkeit und Zittern
    Unterleibsschmerzen

    u.a.

Inwieweit diese Behauptungen der Wahrheit entsprechen, ist schwierig zu verifizieren, da es viel Aktionismus insbesondere aber auch von Seiten der Aspartamhersteller gibt. Es wird in vielen Fundstellen behauptet, daß im Zuge des Zulassungsverfahrens Erpressungen, Fälschen von Untersuchungsergebnissen und Straftaten begangen worden sind. Auch wird behauptet, daß die Wissenschaft gezielt mit falschen Informationen durch die Aspartamhersteller überflutet wird und damit Opfer einer gezielten Desinformationspolitik sei. Somit wäre diese nicht in der Lage den Behörden Fakten zu den Gefahren von Aspartam zu liefern.

Viele Publikationen warnenAchtung beim Kauf”, insbesondere bei folgenden Produkten auf das Vorhandensein von Aspartam zu achten:

  • Kaffe und “Heisse Schokolade” -Zubereitungen
  • Erfrischungsgetränke
  • Fruchtgetränke
  • Fruchtsaftkonzentrate
  • Eistees
  • Joghurt
  • Milchspeisen
  • Frischkäsezubereitungen
  • Kaugummis
  • Süßigkeiten
  • Schokoladenprodukte
  • Atembonbons
  • Süßstofftabs
  • Streusüße
  • Eiscreme
  • Tiefkühlprodukte
  • Getränkesirups und Getränkepulver
  • Milchshakezubereitungen
  • Multivitamingetränke
  • Kindergetränke
  • Getreideprodukte
  • Frühstücksmischungen
  • Müslis
  • Fruchtkonserven
  • Dosenfrüchte
  • Arzneimittel
  • Brausetabletten
  • Kautabletten
  • u.v.m.

 

Besonders problematisch sei der Zusammenhang zwischen der dominierenden und weltweiten Verbreitung der Chemikalie Aspartam in fast jedem “light-Produkt” und in sehr vielen anderen Lebensmitteln unserer täglichen Einkaufsliste und somit des immensen wirtschaftlichen Interesses / Gewinns der Hersteller und deren Dienstleistern an dem Konsum dieser Chemikalie durch die Bevölkerung.
Hier gehe es nicht nur um Profite, sondern um gewachsene wirtschaftliche Strukturen und Arbeitsplätze.

Auch in vielen für Kinder beworbenen Produkten findet sich diese Chemikalie mit gesetzlich vorgeschriebenem Warnhinweis in der Zutatenliste.

Produkte, mit dem Inhaltsstoff Aspartam, müssen zwangsweise in der EU mit dem Hinweis “enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“ gekennzeichnet sein.

Aspartam sei, wie es die Literatur beschreibt, ein durch Zufall 1965 entdeckter künstlich hergestellter Süßstoff entdeckt von James M. Schlatter, Chemiker des Pharmaunternehmens Searle & Company, heute zur Monsanto Company gehörend, dieser forschte angeblich nach einem Mittel gegen Geschwüre.

Der neu entdeckte Stoff wurde in Laborversuchen auch Ratten verabreicht.
Krebs als Resultat der Laborversuche wird im Internet und in Publikationen oft durch die Verabreichung des Stoffes genannt.

In Amerika lehnte die verantwortliche amerikanischen Behörde Food and Drug Administration (FDA) eine Zulassung von Aspartam mehrere Jahre lang ab. Somit durfte Aspartam keinen Lebensmitteln zugesetzt werden.
Auch ein Untersuchungsausschuss, welcher angeblich über die Frage entscheiden sollte, ob Aspartam Gehirntumore auslöse, lehnte 1980 die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff ab.

Im Jahre 1981, sehr schnell nach Amtsantritt von Ronald Reagan als Präsident der USA, wurde eine neuer Vorsitzender der amerikanischen Behörde Food and Drug Administration (FDA) ernannt. Arthur Hayes veranlasste noch im gleichen Jahr die Zulassung von Aspartam in Trockenprodukten. Angeblich berief er sich auf eine japanische (!) Studie, welche dem Untersuchungsausschuss nicht einmal vorgelegen habe.

Als Patentinhaber vermarktete die Firma Searle die heute immer noch sehr heftig umstrittene Chemikalie Aspartam als Zusatzstoff für Lebensmittel unter dem Namen NutraSweet®.
1992 lief das Patent auf die Chemikalie Aspartam ab und heute gibt es weltweite mehrere Hersteller welche diese Chemikalie erzeugen.

Seit 1990 darf in Deutschland Aspartam laut der Zusatzstoffzulassungsverordnung in Lebensmitteln verwendet werden.


Erschreckend, wenn wahr, ist folgende oft im Internet weltweit anzutreffende Aussage:
 

Bei der Erhitzung von aspartamhaltigen Lebensmitteln auf knapp über 30°C, zerfällt Aspartam angeblich in die Bestandteile: 50% Phenylanin, 10% Methanol und 40% Asparaginsäure.

Methanol wie auch auch dessen Oxidationsprodukt Formaldehyd sind giftig !

Methanol kann leicht durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt aufgenommen werden. Es erfolgt eine rasche Verteilung im Körper.

Der Konsum geringer Mengen Methanol, oder sehr geringer Mengen über einen Zeitraum eingenommen könne zu Nervenschädigungen, Schädigungen der Hirnzellen, der Sehnerven (Erblindung) und bei höheren Dosen zum Tode führen.
 

Methanol ist besonders für Schwangere und deren ungeborenes Kind ein hochgradiges Risiko. Viele Publikationen gehen von einer Schädigung des Fötus aus, welche sich in Gendefekten, geistigen oder körperlichen Behinderungen darstelle.

Vom Menschen aufgenommenes Methanol wandele sich im Körper zu Formaldehyd und Ameisensäure um. Hauptbestandteil von Formaldehyd ist Formalin.

Formalin / Formaldehyd ist giftig, krebserregend, fruchtschädigend und gehört zu den erbgutverändernden Gefahrstoffen.


Durch die Angebote wie Aspartam, Xylit, Zucker, Stevia, etc... wird ein jeder Verbraucher für sich selbst entscheiden müssen, welches Produkt für ihn geeignet ist. Da die jewiligen Quellen keine bereinstimmenden Ergebnisse liefern. Wir geben hier keine Empfehlung.

 

go

Symbolfoto

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